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Geschrieben von: Dr. Kersten
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Dienstag, 27. April 2010 10:21 |
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Wenn Allergiker von Pollen heimgesucht werden, kann dies eine Ursache für Mundatmung sein. Die damit verbundenen physischen, medizinischen und sozialen Probleme sind den meisten Medizinern jedoch unbekannt, wie eine Studie der General Dentistry des Journals der Academy of General Dentistry (AGD) herausfand. Zahnärzte sehen ihre Patienten typischweise alle sechs Monate, öfter als diese ihren Hausarzt besuchen. Vor diesem Hintergrund sind Zahnmediziner häufig die ersten, die die Symptome der Mundatmung identifizieren können.
Häufig sind Allergien der Grund für Verstopfungen der oberen Atemwege und damit für die Mundatmung der Patienten, erläutert Yosh Jefferson, DMD, Autor der Studie. In fast jeder Familie gebe es jemanden, der unter Mundatmung leidet, darunter auch Kinder.
Kindern mit unbehandelter Mundatmung droht im Laufe der Zeit eine von der Norm abweichende Gesichts- und Zahnentwicklung, wie lange schmale Gesichter und Münder, "gummy smiles" (beim Lächeln zuviel Zahnfleisch sichtbar) und krumme Zähne. Die schlechten Schlafgewohnheiten, die aus der Mundatmung resultieren, können die geistige und körperliche Entwicklungen nachteilig beeinflussen. Zusätzlich kann Mundatmung zu mangelhafter Sauerstoffkonzentration im Blut führen, was zu hohem Blutdruck, Herzproblemen, Schlafapnoe und anderen medizinischen Problemen führen kann.
Kinder mit Mundatmung schlafen typischweise nicht gut, dadurch sind sie den Tag über müde und können sich möglicherweise nicht in der Schule konzentrieren. Wenn Kinder in der Schule frustriert sind, entfalten sie Verhaltensprobleme. Kein Wunder also, dass bei Kindern mit ausgeprägter Mundatmung nicht selten die Fehldiagnose Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS-Syndrom) und Hyperaktivität gestellt wird, wie Jefferson ausführt.
Mundatmung sollte daher behandelt werden. Sie lässt sich gut unter Kontrolle bringen, wenn sie rechtzeitig erkannt wird. Ein Zahnarzt kann die Symptome der Mundatmung erkennen und sollte auch die Mandeln überprüfen. Geschwollene Mandeln und/oder Polypen können chirurgisch vom Hals-Nasen-Ohrenarzt entfernt werden.
Nach der Chirurgie und/oder kieferorthopädischer Intervention zeigten viele Patienten Verbesserungen bei Energieniveau, Schulleistungen, Peer-Akzeptanz und Wachstum, sagt Leslie Grant, DDS, Sprecherin der AGD. Die Behandlung der Mundatmung kann somit die Lebensqualität signifikant verbessern.
Quelle: agd.org |
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Geschrieben von: Dr. Kersten
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Freitag, 23. April 2010 08:42 |
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Wirbt eine Zahnklinik in ihrer Werbebroschüre mit einer regelmäßigen Erinnerung an halbjährliche Kontrolltermine, um eine siebenjährige Gewährleistung auf Zahnersatz zu erhalten, folgt daraus für den Patienten noch kein Anspruch auf Garantieleistungen. Das entschied der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (AZ: 5 U 141/09). Der Kläger hatte sich in einer Zahnklinik vier Implantate einsetzen lassen und die Kontrolltermine regelmäßig wahrgenommen. Dennoch mussten nach drei Jahren drei Implantate wieder entfernt werden. Er verklagte die Zahnklinik, wies auf die Werbebroschüre hin und verlangte eine kostenfreie Versorgung mit neuen Implantaten. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts ist jedoch allein durch die Garantie-Aussage in der Werbebroschüre kein selbstständiger Garantievertrag mit dem Kläger geschlossen worden. Der Hinweis in der Broschüre sei eine schlichte Werbeaussage. Um vertragliche Gewährleistungsansprüche zu haben, müsse ausdrücklich ein selbstständiger Garantievertrag geschlossen oder zumindest eine „Garantieurkunde“ übergeben worden sein. Besondere gesetzliche Bestimmungen, die dem Schutz des Verbrauchers bei Garantiezusagen in der Werbung dienten, seien nur für Kaufverträge und nicht für einen wie vom Kläger mit der Klinik geschlossenen Dienstvertrag gültig, stellte das OLG fest.
Quelle: nwzonline.de ? |
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Geschrieben von: Dr. Kersten
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Mittwoch, 21. April 2010 08:22 |
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Die gesetzliche Krankenkasse deckt nur eine Grundversorgung beim Zahnarzt ab. Sind Inlay, Krone, Brücke, Prothese oder Implantate fällig, heißt es aus eigener Tasche zuzahlen. Und selbst wenn jemand sich genau an die Regelversorgung hält, muss er 35 bis 50 Prozent der Kosten übernehmen, je nachdem wie regelmäßig er laut Bonusheft in den zurückliegenden zehn Jahren beim Zahnarzt war. Für eine Brücke über einen fehlenden Zahn zahlt er 200 bis 300 Euro, so Finanztest.
Wer diese Kosten verringern oder ganz vermeiden möchte, kann eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Doch wie gut sind diese Versicherungen?
Finanztest hat 110 Angebote geprüft: 65 Zahntarife, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind. In diesen Tarifen kann es nach Vertragsschluss keine altersabhängigen Beitragssteigerungen geben. Und 45 Zahntarife, die nach Art der Schadensversicherung kalkuliert sind. Hier können die Beiträge nach Vertragsschluss mit zunehmendem Alter des Versicherten steigen.
Beitragsunterschiede: Für die leistungsstärksten Zahnversicherungen müssen z.B. 43-jährige männliche Neukunden zwischen 18 und 37 Euro im Monat zahlen, gleich alte Frauen 19 bis 49 Euro.
Angebote gesetzlicher Kassen: Hier ist laut Finanztest-Experten die Gefahr groß, trotz des kleinen Preisnachlasses nicht das beste Angebot auf dem Markt zu bekommen. Denn jede Kasse kooperiert nur mit einem oder wenigen Versicherern. Vertragspartner für den Versicherten ist aber die private Gesellschaft. Die Leistungen der Tarife entsprechen meist einem Angebot, das auch ohne Vermittlung der Kasse erhältlich ist.
Abschluss: Die Zusatzpolice sollte abgeschlossen werden, bevor eine teure Behandlung notwendig wird. Für Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen oder empfohlen wurden, muss die Versicherung später nicht zahlen. Erst nach Ablauf einer Wartezeit von acht Monaten besteht Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Oft sind diese außerdem in den ersten drei bis sechs Jahren auf bestimmte Höchstsummen begrenzt. Manchmal gelten sogar dauerhafte jährliche Obergrenzen.
Höhe der Zahlung: Die Versicherer geben ihre Leistungen als Prozentsatz an. Wichtig ist jedoch, auf welchen Basisbetrag sich dieser bezieht. Das kann beispielsweise der gesamte Rechnungsbetrag sein, oder der Betrag nach Abzug der Kassenleistung bzw. des Kassenbonus. Wechsel: Vor dem Wechsel zu einer anderen Kasse sollten Fakten von Punkt „Abschluss“ bedacht werden. Finanztest-Tipp: Prüfen, ob Sie nicht bei derselben Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren Vertrag wechseln können und somit Wartezeiten etc. anerkannt werden.
Quelle: bz-berlin.de |
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Geschrieben von: Dr. Kersten
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Dienstag, 13. April 2010 14:16 |
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Nicht selten häufen sich Zahnarztbesuche mit zunehmendem Alter. Doch auch aufgrund von Unfällen verlieren Menschen Zähne und sind auf die zur Verfügung stehenden Alternativen angewiesen. Dabei sind Zahnimplantate immer beliebter. Welche Kassen die Kosten der teuren Behandlung bis zu welchem Maß tragen, berichtet das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de.
Privatversicherte haben im Bereich des Zahnersatzes weitaus mehr Möglichkeiten als staatlich Versicherte. Das Ausmaß hängt von der Tarifspanne ab und bewegt sich zwischen ’etwas mehr’ und ’besonders hochwertig’. Die gesetzlichen Versicherungen umfassen hingegen generell keinen Zahnersatz in Form von Implantaten. Hier wird im Fall von Zahnverlust und -lücken auf Brücken zurückgegriffen. Die Kosten für Implantate müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Zahnimplantate haben in den letzten Jahren immer mehr Befürworter gefunden und werden immer häufiger genutzt. Um Lücken zu schließen wird ein Stift beziehungsweise eine künstliche Wurzel in den Kiefer eingesetzt, an welchem der Zahnersatz befestigt wird. Bei dentalen Teiltarifen sind die Leistungen meist auf einen jährlichen Betrag wie zum Beispiel 2.000 Euro beschränkt oder auf eine Implantatanzahl von vier Stück im Ober- und Unterkiefer. Derartigen Einschränkungen kann man mit der Wahl eines leistungsstarken Tarifes entgehen. In einigen Fällen sind diese jedoch erst sieben Jahre nach dem Abschluss der Versicherung unbegrenzt nutzbar oder durch einen Maximalbetrag eingeschränkt, wie zum Beispiel 5.000 Euro im Jahr.
Es lohnt sich hier sich vor Abschluss der Versicherung ausreichend Informationen zu besorgen oder eine detaillierte Beratung in Anspruch zunehmen. Die meisten privaten Krankenversicherungen umfassen eine allgemeine Leistung bei Zahnimplantaten, einige bieten auch umfassende Tarife.
Quelle:live-pr.com
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Geschrieben von: Dr. Kersten
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Freitag, 09. April 2010 08:32 |
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Zähne sind das Aushängeschild eines jeden Menschen: Vier von Fünf verbinden mit guten und gepflegten Zähnen eine positive Ausstrahlung und Attraktivität. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK). Dabei ist fast jeder Fünfte in Deutschland mit der Gesundheit und dem Aussehen seiner Zähne unzufrieden. Dennoch geht durchschnittlich jeder Sechste erst bei akuten Zahnproblemen zum Zahnarzt.
"Bei jüngeren Menschen ist dieses Verhalten noch ausgeprägter", weiß Annelore Penno, Expertin für die zahnmedizinische Versorgung bei der TK. Die Umfrage zeigt, dass fast ein Drittel aller Befragten zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr erst den Zahnarzt aufsucht, wenn der Zahn bereits schmerzt.
Manchmal ist es dann bereits zu spät und ein Zahndefekt muss möglicherweise mit einem Zahnersatz repariert werden. Je nachdem was für ein Zahnersatz benötigt wird, können die Kosten schnell in die Höhe gehen. Deshalb empfiehlt die TK-Zahnexpertin auch: "Um Zahn- und Zahnfleischerkrankungen vorzubeugen, bedarf es neben einer konsequenten Zahnpflege und Mundhygiene auch der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt." Regelmäßig heißt: bei Erwachsenen einmal im Kalenderjahr; bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag einmal im Kalenderhalbjahr.
"Wer sich die Zahnvorsorgetermine auch noch in dem so genannten Bonusheft bestätigen lässt, bekommt im Falle eines Zahnersatzes auf den Festzuschuss einen zusätzlichen Bonus von seiner Krankenkasse", so Penno. Sind im Bonusheft die regelmäßigen Untersuchungen der letzten fünf Jahre eingetragen, dann gibt es einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss. Werden die letzten zehn Jahre belegt, erhöht sich der Festzuschuss sogar um 30 Prozent. Die Forsa-Umfrage ergab, dass immer noch knapp ein Viertel aller gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland auf ihr Bonusheft verzichten und damit viele Euro beim Zahnersatz verschenken.
Hierfür hat die TK-Zahnexpertin kein Verständnis: "Die Abrechnung der regelmäßigen Vorsorgetermine beim Zahnarzt erfolgt einfach über die Krankenversichertenkarte; eine Praxisgebühr fällt nicht an." Die Teilnahme bestätigt der Zahnarzt im Bonusheft, das man in jeder Zahnarztpraxis bekommt. "Wahrgenommene Termine, die nicht gleich im Bonusheft eingetragen wurden, muss der behandelnde Zahnarzt auch nachträglich im Bonusheft bestätigen", so Penno weiter.
Quelle: unikosmos.de
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