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Die Mehrheit der Deutschen geht regelmäßig kontrollorientiert zum Zahnarzt. Trotzdem empfindet...

Angesichts gestiegener Kosten bei der Zahnbehandlung müssen Patienten seit Anfang diesen...

Zahnarztpatienten sollten nach einer Behandlung mit Betäubung nichts essen und auf heiße...

Aktuelle Meldungen
Zahnzusatzversicherung: Übernahme der Behandlungskosten erst nach Versicherungsbeginn PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 08. Februar 2011 um 12:41 Uhr

 

Ein brennendes Haus kann man nicht versichern, so ein geflügeltes Sprichwort. So verhält es sich auch mit der Zahnzusatzversicherung. Wenn der Zahnarzt schon mit Terminen und Heil- und Kostenplänen in Wartestellung steht, dann hilft für diesen konkreten Fall die Zahnzusatzversicherung nicht mehr. Vielfach entsteht der Bedarf für eine Zahnzusatzversicherung erst im Behandlungsstuhl - doch dann ist es häufig zu spät.

Die Zahnzusatzversicherung soll das Kostenrisiko beim Zahnarzt reduzieren, da die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren erheblich gedrosselt wurden. Wer auf hochwertigen Zahnersatz nicht verzichten will, muss also entweder tief in die eigene Tasche greifen oder eben auf die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung zurückgreifen.

In den letzten Jahren mussten zur Zahnzusatzversicherung die Beiträge immer wieder angepasst werden. Der Grund hierfür ist naturgemäß in der Entwicklung der Kosten zu sehen. Viele Kunden sind der festen Überzeugung, dass man die eingezahlten Beiträge irgendwie wieder herausbekommen muss. Doch wer mit dieser Vorstellung eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, lässt lieber die Finger davon. Denn letztendlich verursachen solche Kunden sehr hohe Kosten, die dann auf alle Versicherten umgelegt werden müssen.

Zahlreiche neue Tarife sind im Bereich der Zahnzusatzversicherung in den letzten Jahren auf den Markt gekommen. Eines haben fast alle Gesellschaften gemeinsam: die sogenannte Leistungsstaffelung. Nach Ablauf der Wartezeit von acht Monaten werden Kosten nicht in unbegrenzter Höhe übernommen, sondern über einen Zeitraum von mehreren Jahren nur begrenzt übernommen. Der Grund liegt klar auf der Hand. Kunden, die mit einem bereits sanierungsbedürftigen Gebiss eine Zahnzusatzversicherung abschließen, können nicht sofort mit der vollen Behandlung beginnen.

Patienten, die jedoch über ein gesundes Gebiss verfügen, brauchen sich über die Erstattung bei einer notwendigen Maßnahme keine Gedanken machen. Die Leistung der Zahnzusatzversicherung im Zusammenspiel mit der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung ist auch schon nach ein, zwei Jahren ausreichend.

Quelle: www.ptext.de

 

Nachtrag: Neuerdings gibt es einen Anbieter, der auch für bereits entstandene Schäden leistet. Hier finden Sie weitere Informationen.

 

 
Frühjahrsputz für die Zähne PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 04. Februar 2011 um 09:04 Uhr

Mehr als die Hälfte der Deutschen fasst einer Forsa-Studie zufolge für 2011 den Vorsatz, mehr Sport zu treiben. 44 Prozent der Befragten planen, sich gesünder zu ernähren. Gesündere Zähne zählen nicht zu den Top Ten der guten Vorsätze. Aber: „Ein gründlicher Zahn-Check gehört zum Frühling“, so Yvonne Wowk vom Experten-Netzwerk Excellence25. Die Zahnärztin erklärt, was dazu gehört und präsentiert die Checkliste zum „Frühjahrsputz für die Zähne“:

Check 1: Zahngesunde Ernährung

Zur Grundlage guter Zahngesundheit gehört eine ausgewogene Ernährung. Vitamin A (in Mohrrüben oder Kürbis) und Kalzium (in Milchprodukten) stärken Zähne und Zahnfleisch. Vollkornprodukte regen den Speichelfluss an und schützen vor Karies. Faserhaltiges Gemüse wie Mohrrüben und Radieschen entfernt beim Kauen Ablagerungen. Vorsicht: Zitrusfrüchte sind gerade in der kalten Jahreszeit ein wertvoller Vitaminspender, ihr hoher Säureanteil birgt aber Gefahren für die Zähne. Säure greift die Zahnoberflächen an und wirkt entmineralisierend. Zum Neutralisieren der Säure empfiehlt die Expertin: „Zwischen Obstessen und Zähneputzen immer Wasser oder Milch trinken.“

Check 2:

Zahngesundes Putzverhalten??Beim Zähneputzen kommt es auf die Technik an. Kinder lernen das Putzen bei der Individualprophylaxe, die Technik kontrolliert der Zahnarzt oder die Prophylaxeassistentin regelmäßig. Yvonne Wowk weiß, dass viele Erwachsene unbemerkt falsch putzen. „Im Rahmen des Frühjahrs-Checks kann jeder seine Putztechnik vom Zahnarzt überprüfen lassen“, empfiehlt die Expertin. Neben dem richtigen und regelmäßigen Putzen (zwei- bis dreimal täglich) schützen insbesondere das Reinigen der Zahnzwischenräume und Mundspülungen vor Karies und Parodontitis. Insgesamt sollte das Putzverhalten zum Lebensstil passen. Wer häufiger etwas Kleines zwischendurch zu sich nimmt, ist mit Zahnpflegekaugummis gut beraten.

Check 3: Professionelle Hilfe

Im Winter wird überdurchschnittlich viel Zucker konsumiert. „Gerade zu Weihnachten strapazieren viele ihre Zähne“, weiß die Expertin. Darum empfiehlt sie eine Kontrolluntersuchung zu Beginn des Jahres. Krankenversicherungen zahlen zwei solcher Untersuchungen pro Jahr. Regelmäßige Kontrollen verbessern die Chance, Zahnerkrankungen vorzubeugen. Zahngesunde Menschen sollten zudem zweimal jährlich zur professionellen Zahnreinigung gehen, Patienten mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken entsprechend häufiger. Die Prophylaxeassistentin entfernt bei der Prophylaxe alle Ablagerungen auf den Zähnen und den erreichbaren Zahnwurzeloberflächen und gibt individuelle Tipps zur Zahnpflege.

Quelle: themenportal.de

 
Mütter managen Mundhygiene PDF Drucken E-Mail
Montag, den 31. Januar 2011 um 09:38 Uhr

Eine repräsentative Umfrage des Apothekenmagazins "BABY und Familie", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg (1001 Personen mit Kindern, darunter 457 Mütter und 544 Väter), kommt zu folgendem Ergebnis: In Deutschlands Familien achten überwiegend die Frauen aufs Zahnpflegeprogramm der Sprösslinge.

Dabei gaben fast neun von zehn Mütter (88,0 %) an, sie achteten bei ihren Kindern sehr auf die tägliche Zahnpflege. Den Männern scheint das allmorgendliche und -abendliche Zähneputzen hingegen weniger wichtig zu sein (81,9 %)

Quelle: zahn-online.de

 

 
Nur zwei Jahre Anspruch bei verfärbter Zahnprothese PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 21. Januar 2011 um 13:31 Uhr

Mängel an Zahnprothesen müssen innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden - danach ist kein Schadenersatz mehr möglich. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil.

Nach Auffassung des Gerichts greift die für handwerkliche Leistungen geltende Verjährungsfrist von zwei Jahren und nicht die für die zahnärztliche Leistung laufende Frist von drei Jahren (Aktenzeichen: 8 U 111/10). Das Gericht wies die Schadensersatzklage einer Frau ab. Sie hatte ihre Zahnprothese reklamiert, weil sie sich verfärbt hatte. Allerdings machte sie ihre Ansprüche gerichtlich erst mehr als zwei Jahre nach der Zahnbehandlung geltend. Anders als das Landgericht meinte das OLG, die Herstellung der Prothese sei kein Arbeiten «am lebenden Menschen», sondern an einer Sache. Daher gelte die kürzere Verjährungsfrist.

Quelle: zahn-online.de

 

 
Stiftung Ökotest bewertet Zahnweißcremes PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Kersten   
Dienstag, den 18. Januar 2011 um 10:34 Uhr

Kann man sich die Zähne einfach weiß schrubben? Ja, glauben zumindest hoffnungsvolle Kunden, die nicht wenig Geld für Zahnweißcremes ausgeben. Doch wissenschaftliche Beweise, dass die Sache funktioniert, gibt es nicht. Wer es dennoch versuchen will, sollte zu billigen No-Name-Produkten greifen, rät die Zeitschrift "Ökotest". Für ein strahlendes Lächeln investiert man gerne etwas mehr: Eine Tube Zahnpasta kann schon mal zehn Euro kosten, wenn sie blendend weiße Zähne verspricht. Wer auf dauerhafte Aufhellung hofft, muss allerdings schärfere Geschütze auffahren und in ein professionelles Bleaching investieren. Zahnweißcremes, die in Apotheken, Drogerien oder beim Discounter verkauft werden, helfen jedenfalls kaum mehr als ganz normale Zahncremes. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift "Ökotest", die 22 Produkte unter die Lupe genommen hat.

Die Tester untersuchten die Inhaltsstoffe und ließen sich von den Herstellern die Wirkungsweise erklären. Wenn es um die harten Fakten ging, wurden die Werbeversprechen schnell relativiert: Von "strahlend weißen Zähnen" war dann weniger die Rede, stattdessen sollen die Produkte laut Herstellerangaben dazu beitragen, die natürliche Zahnfarbe wiederzuerlangen. Das heißt in erster Linie: Beläge lockern und Verfärbungen, etwa durch Nikotin oder Kaffee entfernen. Genau das allerdings ist auch die Aufgabe von ganz normalen Zahncremes. Viel mehr können die Weiß-Pasten auch gar nicht ausrichten, weil sie die Zahnsubstanz nicht verändern dürfen. Blau soll weiß machen

Dennoch weisen einige Hersteller auf die angeblich besonderen Hinweisstoffe hin. So sollen etwa bei der "Signal White Now" die Zähne durch einen blauen Farbstoff sofort weißer erscheinen. Abgesehen davon, dass es sich hier lediglich um einen optischen Kurzzeiteffekt handelt, gibt es leider auch keine unabhängigen Studien, die diesen Effekt glaubhaft belegen. Davon abgesehen ist der Farbstoff auch in sieben weiteren Pasten enthalten, ohne dass deren Hersteller damit besondere Versprechungen verbinden würden.

Wer es trotzdem versuchen möchte, muss nicht viel Geld ausgeben. Denn die Laborergebnisse zeigen, dass gerade No-Name-Produkte vom Discounter oder aus der Drogerie ohne problematische Inhaltsstoffe auskommen. In Zahnweißcremes der Markenhersteller stecken dagegen etwa Farbstoffe, die Unverträglichkeitsreaktionen wie Hautausschläge oder Juckreiz hervorrufen können, aber auch PEG/PEG-Derivate, die die Haut für Fremd- und eventuell auch Schadstoffe durchlässiger machen. In der "Colgate Total Whitening" fanden die Tester Triclosan, das oft mit Dioxinen verunreinigt ist und im Verdacht steht, die Resistenz von Bakterien auch gegen Antibiotika zu fördern. Es soll laut Bundesinstitut für Risikobewertung nicht für Kosmetika verwendet werden. In neun Pasten fanden die Tester auch das Tensid Natriumlarylsulfat, das unter anderem für ordentlich Schaum sorgen soll. Weil es die Mundschleimhaut reizen kann, gab es auch hierfür Minuspunkte.

Fazit: Wissenschaftliche Beweise, dass die Pasten funktionieren, sind die Hersteller schuldig geblieben. Billig-Produkte sind aber zumindest gesundheitlich unbedenklich.

Quelle: implantate.com

 
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