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Geschrieben von: Dr. Kersten
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Freitag, 20. August 2010 07:32 |
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Viele Patienten stellt die Diagnose "Zahnersatz" vor zahlreiche Fragen: Was muss ich nun tun? Welche Fragen sollte ich dem Arzt stellen? Wie hole ich Vergleichsangebote ein? Oft haben Patienten zunächst das Gefühl, angesichts der anstehenden Investition sowie der Sorge um die eigene Gesundheit einem Berg an Entscheidungen und Aufgaben gegenüberzustehen. Fünf Schritte helfen, den passenden Zahnersatz zu finden.
Schritt eins: Die Diagnose
Ihr Zahnarzt teilt Ihnen nach gründlicher Untersuchung mit, dass Sie eine Krone, Brücke oder ein Implantat benötigen. Er händigt Ihnen sowohl den Befund als auch eine Einschätzung der Kosten in Form eines Heil- und Kostenplans aus. Dieser bildet die Grundlage für die Höhe des Zuschusses der Krankenkasse.
Schritt zwei: Die Kostenvoranschläge
Nach der Genehmigung des Kostenplans durch Ihre Krankenkasse können Sie auf dieser Basis Angebote bei Dentallaboren einholen. Ein üblicher Schritt, für den der behandelnde Arzt Verständnis hat. Schließlich ist ihm daran gelegen, dass Sie optimal versorgt werden – und dazu gehört neben der Therapie auch der Preis.
Schritt drei: Die Entscheidung
Diskutieren Sie die eingeholten Kostenvoranschläge mit Ihrem Zahnarzt. Denn er ist es, der den neuen Zahnersatz plant und einsetzt. Seine Praxis übernimmt für den Patienten die Abwicklung mit einem externen Partner: Der Zahnarzt erteilt den Auftrag, an ihn wird die fertige Arbeit geschickt und er führt die komplette Behandlung durch.
Schritt vier: Die Ausführung des Auftrags
Nach der Auftragserteilung erstellt das beauftragte Dentallabor Ihren individuellen Zahnersatz nach den Anforderungen Ihres Zahnarztes.
Schritt fünf: Der Abschluss der Behandlung
Der fertige und geprüfte Zahnersatz wird Ihrem Zahnarzt überreicht. Er prüft die Arbeit ein letztes Mal und setzt den Zahnersatz ein.
Quelle: lifepr.de
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Geschrieben von: Dr. Kersten
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Montag, 16. August 2010 10:27 |
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"Zahnversicherungen sind zunehmend ein Thema bei der Beratung in unseren Praxen“, sagt der Präsident der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Dr. Dietmar Oesterreich anlässlich der Publikation einer Patienteninformation zu diesem Thema. „Bitte vergleichen Sie sorgfältig die Angebote der Zahnversicherungen,“ ist sein Rat. Die privaten Krankenversicherungen bieten teils in Kooperation mit den gesetzlichen Krankenkassen eine Vielzahl von Zahnversicherungen an. Vor allem für Patienten, die sich im Bedarfsfall auch hochwertigen Zahnersatz leisten wollen, kann eine solche Absicherung sinnvoll sein.
Die Versicherungsbedingungen sind allerdings selbst für Experten oft schwer zu durchschauen. Informationen von Verbraucherzentralen sind dabei ebenso empfehlenswert wie Berichte der Stiftung Warentest (z.B. „Finanztest 5/2010“).
Die meisten Versicherungen lassen vor Vertragsabschluss kontrollieren, in welchem Zustand die Zähne sind. Für Behandlungen, die der Zahnarzt bereits vor Abschluss des Vertrags angeraten, geplant oder begonnen hat, muss die Versicherung später nicht zahlen. Auch ist Zahnersatz für Zahnlücken, die bereits bei Abschluss der Versicherung bestehen, in der Regel nicht mitversichert. Dies ist besonders bei Versicherungsgesellschaften zu beachten, die keine Gesundheitsprüfung vor Versicherungsbeginn fordern, jedoch im Fall der Leistungsinanspruchnahme den behandelnden Zahnarzt im Rahmen der Schweigepflichtentbindung zur Auskunft auffordern. Der Zahnarzt ist verpflichtet, umfassend und schonungslos über den tatsächlichen Gesundheitszustand des Patienten Auskunft zu erteilen.
„Der Zahnarzt kann zwar den Mundgesundheitszustand beurteilen und feststellen, welches Erkrankungsrisiko vorliegt, eine bestimmte Versicherung empfehlen kann er aber nicht. Nach wie vor gilt: den besten Schutz vor Zahnverlust und notwendigem Zahnersatz bietet eine optimale häusliche Mundhygiene und die regelmäßige Vorsorge“ , betont Dr. Oesterreich. Ein ausführliches Informationsblatt liegt in den Zahnarztpraxen vor. Weitere Informationen unter www.zaekmv.de, Menüpunkt Patientenberatung.
Quelle: zaekmv.de
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Geschrieben von: Dr. Kersten
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Freitag, 30. Juli 2010 10:59 |
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Ein strahlendes Lächeln als optischer Blickfang ist von besonderer Bedeutung: Eine Umfrage mit mehr als 1.000 Teilnehmern hat ergeben, dass das Merkmal 'schöne Zähne' deutlich vor Faktoren wie Gesicht, Kleidung und Haut liegt. Dementsprechend ist auch das persönliche Engagement für die Zahnpflege sehr hoch.
Etwa die Hälfte aller Befragten verwendet noch weitere Zahnpflegeprodukte außer Zahnpasta. 84 Prozent der Befragten ist die Gesundheit ihrer Zähne wichtig bis sehr wichtig. Somit sind Sie auch zu einem finanziellen Einsatz bereit, wenn es um ihre Zähne geht: Jeder Fünfte investiert über die Kassenleistungen hinaus in die Zahngesundheit.
Besonders häufig wird dabei eine professionelle Zahnreinigung gewählt – dieses Angebot nutzen 33 Prozent der Umfrage-Teilnehmer regelmäßig. Der Zusammenhang zwischen der Gesundheit der Zähne und dessen Aussehen wird in den Umfrageergebnissen ebenfalls deutlich: 88% der Befragten, denen das Aussehen ihrer Zähne sehr wichtig ist, legen großen Wert auf die Zahngesundheit. Diese Ergebnisse verdeutlichen einmal mehr, wie wichtig es ist, sich frühzeitig intensiv mit der Zahngesundheit zu beschäftigen.
Quelle: dmg-dental.com
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Geschrieben von: Dr. Kersten
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Dienstag, 27. Juli 2010 09:01 |
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Mit technisch modern ausgerüsteten Behandlungsräumen, hoher Qualität der eingesetzten Produkte, qualifiziertem Personal und vor allem niedrigen Preisen wird für eine medizinische Behandlung im Ausland geworben. Mittlerweile gibt es auch auf Medizintourismus spezialisierte Reiseagenturen, die den Auslandaufenthalt mit dem jeweils dazugehörigen Arztkontakt als Pauschalreise anbieten.
Wer sich im Ausland behandeln lässt, muss damit rechnen, auch bei eventueller Nachbesserung auf Reise gehen zu müssen. Denn deutsche Ärzte werden diese Maßnahme im Regelfall ablehnen. Nur in einem Notfall besteht eine Behandlungspflicht. Es finden sich aber teilweise bereits Angebote, die eine Nachbehandlung durch einen deutschen Arzt beinhalten. Selbst bei einem gut ausgebildeten Arzt lässt sich das Risiko eines Fehlers nicht ganz ausschließen. In diesem Fall müssen Patienten davon ausgehen, dass etwaige Haftungsansprüche gegen den Mediziner nur nach dem jeweiligen Landesrecht geltend gemacht werden können.
Vor Beginn einer Behandlung ist es ratsam, sich vor Ort einen persönlichen Eindruck von der Praxis zu verschaffen. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Service, der Ausstattung und den verwendeten Materialien. Zudem ist darauf zu achten, dass eine gute sprachliche Verständigung mit Arzt und Pflegepersonal möglich ist.
Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich das Recht, sich in anderen Mitgliedsstaaten der EU behandeln zu lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof bereits 2003 (EuGH, Az.: C-385/99) entschieden. In einem solchen Fall hat der Versicherte einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Krankenversicherer. Allerdings raten die Rechtsexperten der ARAG zur Vorsicht: Die gesetzliche Krankenkasse muss nicht die vollen Kosten für die Behandlung im Ausland übernehmen, wenn diese genauso in Deutschland durchführbar und kostengünstiger gewesen wäre. Dann sind nur die Vergütungssätze zu erstatten, die im Inland normalerweise angefallen wären. Das entschied das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil vom 17. Februar 2010.
Um eine reibungslose Kostenerstattung sicherzustellen, empfiehlt sich vor der Behandlung eine Beratung bei der Krankenkasse. Die Kostenerstattung ist in der jeweiligen Satzung der Krankenkasse geregelt. Die Kostenübernahme beim Zahnersatz ist genehmigungspflichtig. Deshalb sollte sich der Patient zunächst bei einem Arzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan aufstellen lassen. Diese Kosten übernimmt die Kasse. Der Plan ist dann dem ausländischen Arzt vorzulegen, der einen Heil- und Kostenplan nach deutschem Vorbild erstellen sollte. Diesen Plan reicht der Patient dann bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein. Nach der Behandlung muss der Mediziner eine detaillierte Rechnung auf Deutsch ausstellen. Diese wird anschließend bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht.
Auf europäischer Ebene wird derzeit eine Richtlinie erarbeitet, die einen Arztbesuch innerhalb der EU-Mitgliedsländer weiter erleichtern soll. Künftig sollen Patienten in Europa selbst entscheiden können, in welchem EU-Land sie zum Arzt gehen wollen (BSG, Az.: B 1 KR 14/09 R).
Quelle: zahn-online.de |
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Geschrieben von: Dr. Kersten
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Freitag, 23. Juli 2010 11:31 |
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Ob Inlay, Krone, Brücke oder Zahnimplantat: bei hochwertiger Versorgung zeigen sich gesetzliche Krankenkassen knauserig. Wer besonders anspruchsvolle Zahnsanierungen möchte, benötigt eine Zahnzusatzversicherung. Die meisten Policen konzentrieren sich auf die Erstattung von Zahnersatz, weil hier das größte Kostenrisiko lauert. Die einen erstatten Brücken, Kronen und Prothesen. Andere schließen auch Implantate mit ein.
Aber die Anzahl ist oft begrenzt. Zusätzlich leisten manche Versicherer auch bei Zahnbehandlungen und erstatten professionelle Zahnreinigungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Das schlägt sich allerdings deutlich im Preis nieder. Rat über sinnvolle Absicherungen sollte man beim Zahnarzt einholen.
Wichtig: Es gibt keine Police, die die Kosten komplett erstattet. Wenn die Police Prozentsätze des Gesamtrechnungsbetrags erstattet, hat das Vorteile. 70 bis 80 Prozent sprechen für einen leistungsstarken Tarif. Manche Versicherer deckeln ihre Leistungen durch einen Höchstbetrag im Jahr. Das betrifft beispielsweise auch Leistungen bei Zahnbehandlungen.
Entscheidend ist, dass der Tarif auch privatärztliche Behandlungen abdeckt. Zwischen 20 und 25 Euro muss man im Alter zwischen 30 und 40 Jahren für eine gute Police ausgeben. Es kommt auf das Preis-Leistungsverhältnis an. Während ein Versicherer Inlays ausschließt, sind sie beim anderen zum selben Preis im Tarif enthalten.
Unmittelbar nach dem Vertragsabschluss das Gebiss sanieren lassen – das geht nicht. Es gelten Wartezeiten, bis die volle Leistung abrufbar ist. Günstig ist eine pauschale Wartezeit von acht Monaten. Andere staffeln ihre Leistungen in den ersten Jahren.
Quelle: wz-online.de |
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