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Finanztest vergleicht Zahnversicherungen: fünf sehr gut PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Kersten   
Mittwoch, den 21. April 2010 um 08:22 Uhr
Die gesetzliche Krankenkasse deckt nur eine Grundversorgung beim Zahnarzt ab. Sind Inlay, Krone, Brücke, Prothese oder Implantate fällig, heißt es aus eigener Tasche zuzahlen.
Und selbst wenn jemand sich genau an die Regelversorgung hält, muss er 35 bis 50 Prozent der Kosten übernehmen, je nachdem wie regelmäßig er laut Bonusheft in den zurückliegenden zehn Jahren beim Zahnarzt war. Für eine Brücke über einen fehlenden Zahn zahlt er 200 bis 300 Euro, so Finanztest.

Wer diese Kosten verringern oder ganz vermeiden möchte, kann eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Doch wie gut sind diese Versicherungen?

Finanztest hat 110 Angebote geprüft: 65 Zahntarife, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind. In diesen Tarifen kann es nach Vertragsschluss keine altersabhängigen Beitragssteigerungen geben. Und 45 Zahntarife, die nach Art der Schadensversicherung kalkuliert sind. Hier können die Beiträge nach Vertragsschluss mit zunehmendem Alter des Versicherten steigen.

Beitragsunterschiede: Für die leistungsstärksten Zahnversicherungen müssen z.B. 43-jährige männliche Neukunden zwischen 18 und 37 Euro im Monat zahlen, gleich alte Frauen 19 bis 49 Euro.

Angebote gesetzlicher Kassen: Hier ist laut Finanztest-Experten die Gefahr groß, trotz des kleinen Preisnachlasses nicht das beste Angebot auf dem Markt zu bekommen. Denn jede Kasse kooperiert nur mit einem oder wenigen Versicherern. Vertragspartner für den Versicherten ist aber die private Gesellschaft. Die Leistungen der Tarife entsprechen meist einem Angebot, das auch ohne Vermittlung der Kasse erhältlich ist.

Abschluss: Die Zusatzpolice sollte abgeschlossen werden, bevor eine teure Behandlung notwendig wird. Für Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen oder empfohlen wurden, muss die Versicherung später nicht zahlen. Erst nach Ablauf einer Wartezeit von acht Monaten besteht Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Oft sind diese außerdem in den ersten drei bis sechs Jahren auf bestimmte Höchstsummen begrenzt. Manchmal gelten sogar dauerhafte jährliche Obergrenzen.

Höhe der Zahlung: Die Versicherer geben ihre Leistungen als Prozentsatz an. Wichtig ist jedoch, auf welchen Basisbetrag sich dieser bezieht. Das kann beispielsweise der gesamte Rechnungsbetrag sein, oder der Betrag nach Abzug der Kassenleistung bzw. des Kassenbonus. Wechsel: Vor dem Wechsel zu einer anderen Kasse sollten Fakten von Punkt „Abschluss“ bedacht werden. Finanztest-Tipp: Prüfen, ob Sie nicht bei derselben Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren Vertrag wechseln können und somit Wartezeiten etc. anerkannt werden.

Quelle: bz-berlin.de