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Implantologe darf keine Werbung für Implantat-Pauschalpreis machen PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 08. November 2011 um 11:11 Uhr

Das Landgericht Bonn hat einer implantologischen Praxis untersagt, Werbung für ein Zahnimplantat zu einem Pauschalpreis von 888,- Euro zu machen. Es stieß sich dabei vor allem an der plakativen Art der Reklame. Die Zahnärztekammer hatte den Implantologen auf Unterlassung verklagt.

Das Gericht entsprach der Klage der Kammer auf Unterlassung der Werbeaussage und begründete sein Urteil damit, dass die beanstandete Reklame gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoße. Werbung mit einem Pauschalpreis sei unlautere Werbung (§ 3 UWG) und nicht mit der Gebührenordnung für Zahnärzte vereinbar.

Quelle: koeln-bonn.business-on.de, Originalbeitrag von RA Rafaela Wilde