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Krankenkassen übernehmen Kosten für Reinigung von Zahnimplantaten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Kersten   
Dienstag, den 20. Juli 2010 um 08:23 Uhr
Das Säubern von Implantaten ist häufig nicht ganz einfach. Kassenpatienten müssen sich aber nicht selbst im Mund herumschrauben, entschied nun das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Krankenkassen müssen für die professionelle Reinigung von Zahnimplantaten zahlen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz entschieden. Wenn es mit dem bloßen Zähneputzen nicht getan ist und das Implantat entfernt werden muss, um eine ordnungsgemäße Reinigung zu erreichen, ist die Kasse gefragt (L 5 KR 39/09), befanden die Richter und gaben damit einer Versicherten Recht.

Sie hatte geltend gemacht, sie sei mit der Reinigung von vier Zahnimplantaten, die ihr Ende 2001 nach einem Unfall gesetzt worden waren, überfordert. An den Implantaten, die sich im Ober- und Unterkiefer befinden, ist ein entsprechender Zahnersatz befestigt. Die Krankenkasse vertrat die Ansicht, dass Zahnreinigung nicht zu ihren Leistungspflichten gehöre.
Die LSG-Richter entschieden jedoch mit Bezug auf ein Gutachten, dass eine ordnungsgemäße Reinigung nur beim Entfernen der Implantate möglich ist. Es liege auf der Hand, dass die Frau damit überfordert sei und daher professionelle Hilfe benötige. Über die Häufigkeit müsse von Fall zu Fall entschieden werden wegen. der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ist die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zugelassen.

Quelle: n-tv.de