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Recht: Keine kostenfreie Versorgung mit neuen Zahnimplantaten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Kersten   
Freitag, den 23. April 2010 um 08:42 Uhr
Wirbt eine Zahnklinik in ihrer Werbebroschüre mit einer regelmäßigen Erinnerung an halbjährliche Kontrolltermine, um eine siebenjährige Gewährleistung auf Zahnersatz zu erhalten, folgt daraus für den Patienten noch kein Anspruch auf Garantieleistungen. Das entschied der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (AZ: 5 U 141/09).
 
Der Kläger hatte sich in einer Zahnklinik vier Implantate einsetzen lassen und die Kontrolltermine regelmäßig wahrgenommen. Dennoch mussten nach drei Jahren drei Implantate wieder entfernt werden. Er verklagte die Zahnklinik, wies auf die Werbebroschüre hin und verlangte eine kostenfreie Versorgung mit neuen Implantaten.
 
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts ist jedoch allein durch die Garantie-Aussage in der Werbebroschüre kein selbstständiger Garantievertrag mit dem Kläger geschlossen worden. Der Hinweis in der Broschüre sei eine schlichte Werbeaussage. Um vertragliche Gewährleistungsansprüche zu haben, müsse ausdrücklich ein selbstständiger Garantievertrag geschlossen oder zumindest eine „Garantieurkunde“ übergeben worden sein.
 
Besondere gesetzliche Bestimmungen, die dem Schutz des Verbrauchers bei Garantiezusagen in der Werbung dienten, seien nur für Kaufverträge und nicht für einen wie vom Kläger mit der Klinik geschlossenen Dienstvertrag gültig, stellte das OLG fest.

Quelle: nwzonline.de ?