Implantate Lexikon
E
- Einheilung
- Bei der Einheilung des Implantats unterscheidet man zwischen offener und geschlossener Einheilung. Wird das Zahnfleisch nach dem Implantieren wieder geschlossen und vernäht, handelt es sich um eine geschlossene Einheilung. Das Implantat wird dabei erst nach dem Einheilen wieder freigelegt (daher spricht man auch von einem zweizeitiges Verfahren). Wenn direkt nach dem Implantieren ein sogenannter Zahfleischformer in die Implantatschraube eingebracht wurde, der auch sichtbar bleibt, handelt es sich um eine offene Einheilung, die eine spätere Freilegung der Implantate überflüssig macht (daher auch einzeitiges Verfahren).
- Einteiliges Implantat
- Implantatsystem, bei dem der für den Zahnersatz notwendige Implantataufbau schon in das Implantat integriert ist. Wird hauptsächlich bei Sofortbelastungen eingesetzt.
- Einzeitig
- Als einzeitiges Verfahren wird gelegentlich die offene Einheilung bezeichnet. Einzeitig deswegen, weil im Gegensatz zur geschlossenen Einheilung nicht ein zweiter Eingriff zu einem späteren Zeitpunkt nötig ist, um das Implantat nach der Einheilung wieder freizulegen.
- Einzelzahnimplantat
- Ersetzen eines einzelnen Zahnes durch ein Zahnimplantat.
- Endodontie
- Teilbereich der Zahnnheilkunde, der sich mit dem Zahninneren und der Zahnwurzel befasst. Die häufigsten Behandlungen in der Endodontie sind Wurzelkanalbehandlungen.
- Extraktion
- Entfernen von Zähnen und Zahnwurzeln.
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