Kontraindikationen: eher selten PDF Drucken E-Mail
Weil die moderne Implantologie als sicheres Verfahren gilt, wird es in aller Regel kaum einen Patienten geben, bei dem ein solcher Eingriff nicht anzuraten ist. Dennoch können medizinische Gründe vorliegen, die gegen eine Implantation sprechen, sogenannte Kontraindikationen. Diese werden wiederum unterteilt in absolute und relative Kontraindikationen.

Unter absoluten Kontraindikationen versteht man Gegebenheiten, bei denen das Risiko für den Patienten insgesamt so groß ist, dass eine Implantation ausgeschlossen werden muss.

Relative oder auch abwägbare Kontraindikationen dagegen bedeuten entweder eine nicht ganz so hohe Aussicht auf Erfolg oder sie verhindern zunächst einmal nur im Augenblick eine Zahnimplantation. Es können aber ärztliche Maßnahmen eingeleitet werden, die im Anschluss eine Implantatbehandlung ermöglichen.

Wie schon gesagt, sind solche Ausschlussgründe aber generell recht selten. Man kann hier zwischen allgemeinmedizinischen Kontraindikationen und örtlich bedingten Kontraindikationen unterscheiden.

Allgemeinmedizinische Kontraindikationen

  • Schwere Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems oder innerer Organe
  • Blut-Erkrankungen (erhöhte Blutungsneigung, Leukämie)
  • Schwaches Immunsystem, krankheits- oder medikamentenbedingt (z.B. Chemotherapie)
  • Erkrankungen des Bindegewebes oder des Knochens sowie Knochenstoffwechselstörungen
  • Vorangegangene Einnahme von bestimmten Osteoporose-Medikamenten (Bisphosphonate)
  • Nicht eingestellter Diabetes
  • Drogenmissbrauch, Alkoholkrankheit, schwere Nikotinabhängigkeit
  • Schwere psychische Erkrankungen

Bei diesen Gegenanzeigen muss vorab genau geklärt werden, ob es sich jeweils um eine relative oder absolute Kontraindikation handelt. Ist die Erkrankung zu schwer oder die Medikamentendosis zu hoch, kann aus ärztlicher Sicht eine Implantatbehandlung zu riskant sein.


Lokale Kontraindikationen

  • Unzureichendes Knochenangebot und/oder schlechte Knochenqualität
  • Nicht abgeschlossenes Kieferwachstum
  • Unbehandelte Parodontitis/Karies
  • Erkrankungen des Kieferknochens; ungeklärte Schmerzen im Kieferbereich
  • Schlechte Mundhygiene und mangelhafte Mitarbeit des Patienten
Solche Gegenanzeigen erfordern zunächst vorbereitende Maßnahmen durch den Arzt (und den Patienten), die nach erfolgreichem Verlauf meist eine Implantatbehandlung erlauben.