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Vorbereitung: intensive Beratung und gründliche Untersuchung |
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Der Zahnarzt klärt ab, ob eine Zahnimplantation möglich ist oder ob es Gründe gibt, die dagegen sprechen. Dazu wird zuerst der allgemeine Gesundheitszustand unter die Lupe genommen (Anamnese), wobei der Patient den Arzt auch über vorliegende Erkrankungen, die regelmäßige Einnahme von Medikamenten oder bekannte Allergien informiert.
Danach folgt der lokale Befund, also die Untersuchung der Mundhöhle. Gibt es kariöse Zähne, liegt eine Parodontitis vor? In vielen Fällen hat Ihr Zahnarzt allerdings diese klinische Untersuchung bereits vorher durchgeführt und möglicherweise auch schon Röntgenbilder angefertigt, die er zur Abschätzung der Knochenverhältnisse benötigt.
|  | In der nächsten Phase werden Abdrücke für Kiefermodelle aus Gips genommen. Sie sollen genaueren Aufschluss über Knochenbreite und Kieferverhältnisse geben und dienen darüber hinaus als Basis für spezielle Schablonen, die mit winzigen Metallkügelchen versehen sind. Mithilfe solcher Mess-Schablonen wird eine Übersichtsaufnahme im Mund gemacht, die exakte Aufschlüsse über die vorhandene Knochenhöhe vermittelt. Dieses Verfahren nennt man auch OPG (Orthopantomogramm).
Nachdem die Knochensituation - evt. noch durch ein ergänzendes 3d-Röntgen (Computertomogramm, NewTom) - feststeht, ist der Implantologe in der Lage, einen Kostenvoranschlag zu machen. Freilich kann dieser nicht auf den Cent genau sein, da sich nicht jeder Behandlunsverlauf in allen Einzelheiten kalkulieren lässt und auch die zahntechnischen Leistungen Schwankungen unterliegen. Ein erfahrener Behandler verfügt aber über Rahmenwerte, die mit dem letztendlich geleisteten Aufwand normalerweise gut übereinstimmen.
Zum Schluss der Planung kommt noch ein scheinbar unangenehmer Schritt auf den Patienten zu. Denn eine Implantation ist ein chirurgischer Eingriff, der eine schriftliche Einwilligung erfordert. Zuvor klärt der Arzt den Patienten in leicht verständlicher Form über den Eingriff selbst sowie über sämtliche Operationsrisiken auf. Da hier sämtliche - auch höchst seltene - Komplikationen angesprochen werden müssen, hinterlässt dieser sogenannte "Horrorkatalog" bei Manchem ein mulmiges Gefühl. Verständlich, aber: im Zweifelsfall ist es doch wohl besser, umfassend, als mangelhaft informiert zu sein. Falls Unsicherheiten bestehen, lassen sich diese am besten im Dialog mit dem Behandler ausräumen. Die Einwilligunserklärung sollte erst dann unterschrieben werden, wenn keine Fragen mehr offen sind. |  |
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