implantate.info WIEVIEL kosten Implantate? Krankenkassen: das steuern gesetzliche und private bei

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Krankenkassen: das steuern gesetzliche und private bei PDF Drucken E-Mail
Gesetzliche Krankenversicherung

Zahnimplantate sind Privatleistungen. Daher übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Grunde nur in seltenen Ausnahmefällen (z.B. Tumorerkrankungen, schwere Fehlbildungen) die Kosten für eine Implantatbehandlung.

Seit 2005 jedoch gilt für gesetzlich Versicherte das sogenannte Festkostenzuschuss-System, und das berücksichtigt auch die Versorgung mit Zahnimplantaten. Vorher war es so, dass es eine prozentuale Bezuschussung auf den Zahnersatz gab. Jetzt aber gibt es einen festen Zuschuss, dessen Höhe vom Bonus des Patienten abhängt. Dabei spielt die Art des Zahnersatzes keine Rolle. Egal, ob eine Zahnlücke mit einer Brücke oder eben mit einem Implantat versorgt wird: die Kasse zahlt den gleichen Betrag. Dieser liegt nach derzeitigem Stand (07/09) z.B. bei einer Einzelzahnlücke - je nach Bonus - zwischen 284 und 369 Euro. Hinzu können noch 43 bis 56 Euro für eine keramische Verblendung kommen. Wenn mehr als vier Zähne fehlen, gilt der Festzuschuss für herausnehmbaren Zahnersatz: je nach Befund und Bonus zwischen 285 und 371 Euro.

Auch die Erneuerung von Kronen, Brücken oder herausnehmbarem Zahnersatz, der auf Implantaten eingesetzt wurde, wird bezuschusst. Für eine neue Implantatkrone zahlen die gesetzlichen Kassen 119 bis 155 Euro, für herausnehmbaren Zahnersatz sogar 543 Euro.


Private Krankenversicherung

Bei privaten Versicherungen gibt es eine Vielzahl von Tarifen, und jede Versicherung hat ihr eigenes Erstattungssystem. Je nach gewähltem Zahntarif bezahlen die privaten Krankenkassen zwischen 50 und 100% der Gesamtkosten. Wichtig: die Versicherer unterscheiden zwischen dem impantologischen und dem zahntechnischen Aufwand und haben hier teilweise verschiedene Erstattungssätze. In jedem Fall ist es nicht die Versicherung, sondern der Patient selbst, der mit dem behandelnden Arzt einen Vertrag abschließt! Demzufolge muss auch der Patient nach der Behandlung die Rechnung begleichen - und zwar unabhängig davon, in welcher Höhe die private Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Damit es deswegen kein böses Erwachen gibt, sollte grundsäzlich vor jeder implantologischen Behandlung ein detaillierter Behandlungs- und Kostenplan eingeholt werden, der alle eventuell anfallenden Zusatzpositionen (Knochenaufbau, 3D-Navigation etc.) aufführt. Wenn dieser Kostenvoranschlag der Versicherung vorgelegt und von ihr genehmigt wurde, ist man auf der sicheren Seite.