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Leider ist es Fakt: es gibt einen immer stärkeren Trend quer durch die Versicherungssysteme, der den Patienten mehr Eigenleistung bei der Finanzierung von Zahnbehandlungen und Zahnersatz abverlangt. Ein Gegenmittel scheinen Zahnzusatzversicherungen zu sein. Doch Vorsicht: das Tarifwerk ist teils kompliziert "gestrickt". Es kann durchaus vorkommen, dass Leistungen versichert sind, die im individuellen Fall gar nicht benötigt werden – und umgekehrt solche gerade nicht im Leistungskatalog enthalten sind, die höchst sinnvoll wären.
Zahnzusatzversicherung: Erstattung für Implantate
Es gibt Versicherungen, die zwar Implantate und prothetische Versorgung erstatten, allerdings nicht die oftmals erforderliche Augmentation (Kieferknochen-Aufbau). Bei anderen ist z.B. die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate begrenzt.
Die Spreu vom Weizen trennt bei den Zahnzusatzversicherungen der Vergleich der Leistungsumfang und der Leistungsstärke. Grundsätzlich ist festzuhalten: „Alte“ ZahnERSATZ-Versicherungen sind kaum geeignet, die Eigenanteile, die durch Implantat-Versorgungen entstehen, ausreichend aufzufangen bzw. zu erstatten.
Erst seit 2007 gibt es Zahnzusatztarife, die sowohl Knochenaufbau, Implantation und prothetische Versorgung bis zu 100% erstatten. Daneben leisten diese Zahnzusatzversicherungen aber auch für Prophylaxemaßnahmen und Zahnbehandlungen. Und dies ist auch für Implantatträger sehr wichtig: Genauso wie im normalen Gebiss lagern sich Bakterien an das Implantat an. Die führt im schlimmsten Fall zu einer Implantat-verursachten Zahnbettentzündung. Eine Behandlung der sogenannten Periimplantitis kostet 25–420 Euro pro (!) Implantat. Aber auch hierfür leisten gute Zahnzusatzversicherungen bis zu 100%.
Ein ausführlichen Vergleich der wichtigsten Zahnzusatzversicherungen gibt die sogenannte WaizmannTabelle (www.waizmanntabelle.de). Neben der Bewertung der Leistungen werden auf der WaizmannTabelle auch Erfahrungsberichte von Patienten veröffentlicht.
Wer benötigt eine Zahnzusatzversicherung?
Natürlich braucht nicht jeder Mensch eine Zahnzusatzversicherung. Es kommt immer sowohl auf die individuelle Zahngesundheit, sowie auf die jeweilige Risikobereitschaft des Patienten an. Um herauszufinden, wie die persönliche "Zahn-Risikosituation" ist, sollte am besten der Zahnarzt hinzugezogen werden. Er kann abschätzen, welche Zahnbehandlungen bzw. Zahnersatzleistungen zukünftig auftreten könnten. Die Betonung liegt auf „KÖNNTEN“, denn: sobald ein fester Behandlungsplan gefasst oder der Behandlungsbedarf in der Patientenakte dokumentiert wurde, gilt ein Schaden als eingetreten und nicht mehr versicherbar.
Von Versicherungen, die selbst dann für Zahnersatz leisten, wenn die Behandlung bereits begonnen hat, ist insbesondere bei Patienten, die Implantat-getragenen Zahnersatz in Erwägung ziehen, dringend abzuraten: Die Kosten für diesen Versicherungstarif stehen in aller Regel in keiner Relation zur minimalen Erstattungsleistung (lediglich Verdoppelung des Festzuschusses)! Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Hinweis zur Beantragung einer Zahnzusatzversicherung
Viele Versicherer verlangen vor Vertragsabschluss einen aktuellen Zahnbefund vom Antragsteller. Wichtig: Hier darf man keineswegs "schummeln" und bekannte Probleme verschweigen, sonst können (und werden!) die Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigern. Schlimmer noch: Aufgrund dieser sog. „Anzeigepflichtverletzung“ kann ein Versicherer den Vertrag rückwirkend kündigen. Alle bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Beträge wären in dem Fall verloren! Daher sollte der Antrag unbedingt sehr exakt und am besten mit professioneller Hilfe gestellt werden.
Weiterführende Infos zu Zahnzusatzversicherungen.
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